POWER-SOFT gewΣhrt dem Nutzer im Rahmen der folgenden Vertragsbestimmungen ein nicht ausschlie▀liches Recht zur Nutzung des im Lizenzvertrages angegebenen Programms.
1. GewΣhrleistung
1.1 MΣngel der gelieferten Software einschlie▀lich der Handbⁿcher und sonstiger Unterlagen werden von POWER-SOFT innerhalb der GewΣhrleistungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Nutzer behoben. Dies geschieht entweder durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
1.2 Solange POWER-SOFT der Verpflichtungen zur Behebung der MΣngel nachkommt, hat der Nutzer kein Recht, eine Herabsetzung der Vergⁿtung oder das RⁿckgΣngigmachen des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
1.3 Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn dem Lieferanten hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingerΣumt wurde, ohne da▀ der gewⁿnschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unm÷glich ist, wenn sie vom Lieferanten verweigert oder unzumutbar verz÷gert wird, wenn begrⁿndete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Grⁿnden vorliegt.
1.4 Der Nutzer ist verpflichtet, die gelieferte Software auf offensichtliche MΣngel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche MΣngel, insbesondere das Fehlen von DatentrΣgern oder Handbⁿchern sowie erhebliche, leicht sichtbare BeschΣdigungen des DatentrΣgers, sind POWER-SOFT innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
1.5 MΣngel, die nicht offensichtlich sind, mⁿssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Nutzer gerⁿgt werden.
1.6 Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rⁿgepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
2. Haftung
Fⁿr SchΣden wegen RechtsmΣngeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet POWER-SOFT unbeschrΣnkt. Ferner ⁿbernimmt POWER-SOFT die Haftung fⁿr SchΣden nach dem Produkthaftungsgesetz, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfⁿllt sind. Im ▄brigen haftet POWER-SOFT nur fⁿr Vorsatz und grobe FahrlΣssigkeit auch der gesetzlichen Vertreter und Erfⁿllungsgehilfen, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung von Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
3. Mitwirkung des Nutzers
3.1 Der Nutzer wird POWER-SOFT unverzⁿglich und kostenlos mit allen Informationen versorgen, die zur Erbringung von Leistungen durch POWER-SOFT erforderlich sind. Insbesondere sind POWER-SOFT alle notwendigen Testdaten und Maschinenzeiten zur Verfⁿgung zu stellen.
3.2 Der Nutzer trΣgt den Mehraufwand, der POWER-SOFT dadurch entsteht, da▀ Arbeiten infolge unrichtiger oder unberechtigter Angaben des Nutzers wiederholt werden mⁿssen.
4. Sicherung gegen Mi▀brauch
4.1 Alle gegenwΣrtigen und kⁿnftigen Urheber- und/oder gewerblichen Schutzrechte an den ⁿberlassenen Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen verbleiben bei POWER-SOFT.
5. Weitergabe an Dritte
5.1 Der Nutzer darf das Programm an Dritte weitergeben (kopieren). Bei regelmΣ▀iger Anwendung erwartet POWER-SOFT ein Nutzungsentgelt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 POWER-SOFT behΣlt sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollstΣndigen Zahlung des Kaufpreises und Erfⁿllung sΣmtlicher aus der GeschΣftsverbindung mit dem Nutzer zustehender Forderungen vor.
7. Gerichtsstand / Sonstiges
7.1 Ausschlie▀licher Gerichtsstand ist, soweit es sich bei dem Nutzer um einen Vollkaufmann handelt, Grevenbroich. POWER-SOFT ist auch berechtigt, am Sitz des Nutzers Klage zu erheben.
7.2 Fⁿr sΣmtliche Rechtsbeziehungen und VertrΣge mit POWER-SOFT gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Lieferungen ins Ausland ist die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.
7.3 Sollten einzelne Regelungen dieser GeschΣftsbedingungen rechtsunwirksam sein, berⁿhrt dies die Geltung der ⁿbrigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am nΣchsten kommt.